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Aktuelles zu Corona

Ihr Restaurantbesuch: Es gilt 2G-Plus!

Im Restaurant gilt die 2G-Plus Regel. Das bedeutet: nur Personen, die geimpft oder genesen sind und einen gültigen negativen Coronatest (ein Antigentest nicht älter als 24h und ein PCR-Test nicht älter als 48h) vorweisen können bekommen Zutritt. Ausnahmeregelungen für Kinder: – Für Kinder unter 6 Jahren bestehen keine Einschränkungen. – Die Testpflicht entfällt für Jugendliche unter 18 Jahren, die vollständig geimpft oder nachweislich genesen sind. – Nicht geimpfte und nicht genesene Schüler/innen haben mit dem Testnachweis im Rahmen der regelmäßigen Schultestungen (Selbsttest) Zutritt. Es gilt die Maskenpflicht (medizinischen oder FFP2-Maske), diese ist bei Eintritt ins Restaurant bis zum Sitzplatz und auf allen Laufwegen zu tragen. Gilt nicht für Kinder unter 6 Jahre.

Gastronomiebesuch im Zusammenhang mit Beherbergung: Es gilt 2G!

Die 2G-Plus-Regel gilt nicht im Zusammenhang der Verpflegung mit Übernachtungsangeboten (Beherbergung). Das bedeutet: Hotelgäste, die das hoteleigene Restaurant besuchen, sind von der 2G-Plus-Regel nicht betroffen. Sie gilt jedoch für externe Gäste, die im Restaurant essen und trinken, aber nicht in dem Hotel übernachten.

Ausnahmen:
Übernachtungen aus geschäftlichen oder dienstlichen Zwecken, um zwingend notwendige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können, zur Wahrnehmung eines Sorge- oder eines gesetzlich oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts oder zum Besuch von schwer erkrankten Kindern oder Eltern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen. In diesen Fällen genügt ein negativer Testnachweis

Rudolf-Breitscheid-Straße 73 15859 Storkow(Mark)
Telefon: +49 (0) 33678 - 72073 E-Mail: info@storchenklause.de
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